IMPACTPapeRec ist vollständig mit den Zielen der europäischen Politik hinsichtlich der Priorisierung von recycling und Verwertung statt Deponierung gemäß aktuellen europäischen und nationalen Rechtsvorschriften über Abfälle wie z. B. der Abfallrahmenrichtlinie und den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Kreislaufwirtschaft betonend, wie wichtig der getrennten Sammlung ausgerichtet.
IMPACTPapeRec bezieht sich auch auf neuen europäischen Initiativen, deren Ziele umfassen die Wiederverwendung der Nebenprodukte und Abfälle Brüche in alternative Produktionsprozesse zu vermeiden, wie z. B. die Europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe "IMPACT – Einführung und Verbesserung der Getrenntsammlung von Papier, Deponierung zu vermeiden und die Verbrennung" Deponierung.
EU-Richtlinie zum Umgang mit Abfällen ist in der Gemeinschaftsstrategie für Abfallmanagement und steckt in der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG)[1]. Der EU-Ansatz zur Abfallwirtschaft basiert auf der "Abfallhierarchie" setzt eine Rangfolge bei der Gestaltung Abfallpolitik und Mangement auf operativer Ebene zu verschwenden. Prävention ist die beste Option, gefolgt von (Vorbereitung) Wiederverwendung, recycling und andere Form der Erholung. Verfügung wie Deponierung und Verbrennung ohne Energierückgewinnung müssen als letztes Mittel betrachtet werden
[1] https://ec.Europa.EU/Environment/Waste/Framework/
Abfallhierarchie (WRRL). (Quelle: Europäische Kommission)
Artikel 10 der WRRL stellt die allgemeine Voraussetzung der getrennten Sammlung und verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2015 getrennte Sammelsysteme für mindestens Papier, Metall, Kunststoff und Glas eingerichtet.
Der Aktionsplan für kreisförmige Wirtschaft umfasst konkrete Ziele für die Erstellung einer ehrgeizige langfristige Roadmap für die Abfallwirtschaft und recycling in Europa. Die drei quantitative Ziele in welchem Papier und Karton ist im Preis inbegriffen sind unter:
o eine Deponie Bindungsziel Deponie zu einem Maximum von 10 Prozent von Siedlungsabfällen bis zum Jahr 2030 zu reduzieren.
o ein Ziel um 65 Prozent von Siedlungsabfällen für Wiederverwendung und recycling bis 2030 vorzubereiten.
o ein Ziel um 75 Prozent der Verpackungsabfälle für Wiederverwendung und recycling bis 2030 (mit ergänzenden Zielen für spezifische Verpackungsmaterial) vorzubereiten.
Es kann gesagt werden, dass die EU erkennt sieben übergeordneten Grundsätze für die Abfallwirtschaft, die in das Feld unten (4) beschrieben werden.
Grundsätze für die Abfallbewirtschaftung und Prioritäten für die Umsetzung der Abfallwirtschaftspläne |
Abfallhierarchie Management: Abfall-Management-Strategien müssen darauf abzielen, in erster Linie auf die Entstehung von Abfall zu vermeiden und ihre Schädlichkeit zu reduzieren. Wo dies nicht möglich ist, sollte Abfallstoffe werden wiederverwendet, recycelt oder wiederhergestellt oder als Energiequelle verwendet. Als letzten Ausweg, Abfall entsorgt werden sicher (z.B. durch Verbrennung oder auf Deponien). |
Selbstversorgung auf Gemeinschaftsebene und wenn möglich auf Ebene der Mitgliedstaaten: Mitgliedstaaten, in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten ein integrierten und angemessenen Netzes von Abfallanlagen schaffen müssen. |
Beste verfügbare Technik nicht mit übermäßigen Kosten (BATNEEC): Emissionen aus Anlagen in die Umwelt sollte so viel wie möglich und wirtschaftlich effizient reduziert werden. |
Nähe: Abfälle sollte so nah wie möglich an der Quelle wie möglich entsorgt werden. |
Vorsorgeprinzip: die fehlende vollständige wissenschaftliche Sicherheit sollte nicht als Ausrede nicht verwendet werden, um zu handeln. Wo gibt es eine glaubwürdige Risiko für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit durch handeln oder nicht handeln im Hinblick auf Verschwendung, angestrebt, die dazu dient, eine kostengünstige Antwort auf das Risiko identifiziert werden. |
Herstellerverantwortung: Wirtschaftsakteure und vor allem Hersteller von Produkten, haben das Ziel, den Lebenszyklus der Stoffe, Bauteile und Produkte aus ihrer Produktion während ihrer Nutzungsdauer zu schließen, bis sie zu Abfall werden beteiligt sein. |
Verursacherprinzip: die Verantwortlichen für die Erzeugung von oder für die Erzeugung von Abfall und daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Umwelt sollten verpflichtet sein, die Kosten der Vermeidung oder Linderung von diesen negativen Folgen. Ein deutliches Beispiel dafür ist in der Deponie Richtlinie 99/31/EG, Artikel 10 ersichtlich. |
Sieben Prinzipien für die Abfallwirtschaft in EU-Politik zur Abfallwirtschaft (Quelle: Europäische Kommission)
EU-Abfallrecht zielt darauf ab, Abfallwirtschaft, der Abfallhierarchie, Abfall in eine Ressource zu verwandeln, und erreicht so die Vision der EU für eine Kreislaufwirtschaft zu bewegen.